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Straffreiheit durch vollständige Selbstanzeige

Durch eine vollständige Selbstanzeige und Nachzahlung der zu wenig gezahlten Steuern zuzüglich Zinsen haben Sie die Möglichkeit, straffrei zu bleiben. Wir beraten Sie, ob diese Lösung für Sie in Frage kommt. 

Haben Sie Steuern hinterzogen?

Ob es sich um eine leichtfertige Steuerverkürzung oder eine Steuerhinterziehung handelt, prüfen wir gemeinsam und betreuen Sie bei den nächsten Schritten. 

Vertretung im Besteuerung- und Strafverfahren

Bei einer Steuerhinterziehung kommen zwei Verfahren auf Sie zu: Zum einen das Besteuerungsverfahren, in welchem die rechtlich zutreffende Höhe der Steuern festgesetzt wird, und zum anderen das Strafverfahren.

Als Rechtsanwälte und Steuerberater können wir Sie bei beiden Verfahren optimal vertreten. 

Schildern Sie uns Ihren Fall. 

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Füllen Sie dazu einfach das untenstehende Formular aus und wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. Sie können dabei auch direkt einen Terminwunsch auswählen.