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Erbrecht und Nachfolgeberatung

Niemand denkt gerne über die Möglichkeit des Todes oder ernsthafter Erkrankungen nach. Eine frühzeitige Regelung für den Ernstfall kann Ihnen und Ihren Angehörigen jedoch helfen.

Durch unsere Erfahrungen im Erb-, Medizin-, Arbeits- und Steuerrecht wie auch in der Unternehmensberatung können wir Sie ganzheitlich bei Ihrer privaten oder geschäftlichen Vorsorge unterstützen.

So gehen wir vor:

Vorsorge und Beratung vor einem Erbfall

Erstellung von Vorsorgedokumenten

Wir beraten Sie umfassend bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst eine Vertrauensperson aus Ihrem engsten Kreis bestimmen, die später für Sie Entscheidungen treffen kann, etwa im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls.

Durch eine Betreuungsverfügung können Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche hinsichtlich Ihrer persönlichen Lebensgestaltung im Betreuungsfall äußern und festlegen.

Ihre Patientenverfügung gibt Aufschluss darüber, ob Sie in bestimmte Untersuchungen Ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen, auch wenn diese Behandlungen noch nicht unmittelbar bevorstehen. Außerdem können Sie festlegen, ob und in welchen Situationen Sie lebensverlängernde Maßnahmen wünschen oder ablehnen.   

Unterstützung bei der Gestaltung Ihres Testaments

Wir erarbeiten mit Ihnen sämtliche testamentarischen Gestaltungsmöglichkeiten und fertigen Ihnen auch vollständige Testamentsentwürfe an. Falls kein Testament errichtet wurde, greift automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Erbfolge ein. Diese gesetzliche Erbfolge bestimmt sich nach Ihren individuellen Familienverhältnissen und sieht bei mehreren Erben eine bestimmte gesetzliche Quotelung des vererbten Vermögens unter den Erben vor. Dabei beraten wir Sie aus rechtlicher und steuerlicher Sicht über die verschiedenen Möglichkeiten der Nachfolgegestaltung – von testamentarischen Einzelverfügungen und Erbverträgen bis zur vorweggenommenen Erbfolge und der Übertragung von Vermögenspositionen zu Lebzeiten.

Dabei gehen wir in 5 Schritten vor:

(1)   Aufnahme der Ist-Situation

Was passiert, wenn Sie nichts regeln? Wer bekommt Ihr Vermögen bei gesetzlicher Erbfolge?

(2)  Ihre Wünsche

Wie und an wen möchten Sie Ihr Vermögen im Erbfall oder bereits zu Lebzeiten übertragen?

(3)  Rechtliche Möglichkeiten

Mit welchen Möglichkeiten sind Ihre Wünsche erreichbar?

  •         Einzeltestament, gemeinschaftliches Ehegattentestament oder Erbvertrag
  •         Vermächtnis, Vor-/Nacherbfolge,  vorweggenommene Erbfolge
  •         Testamentsvollstreckung
  •         Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen

(4)  Steuerliche Konsequenzen

Welche steuerlichen Konsequenzen hat die angedachte Regelung bei der Erbschaftsteuer, bei der Schenkungssteuer und bei der Einkommensteuer des Erblassers und der Erben? Wie können steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal ausgeschöpft werden?

(5)  Formulierung des letzten Willens

Auf Basis der optimalen Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge formulieren wir Ihnen rechtssicher Ihren letzten Willen.

Beratung nach einem Erbfall

Der richtige Umgang mit einem Erbfall im Familien- und Angehörigenkreis stellt eine sehr schwierige Aufgabe dar. Infolge eines Todesfalls stellen sich für die Erben sowie auch für alle anderen Betroffenen folgenschwere Fragen, auf die ohne professionelle Unterstützung oft keine Antwort gefunden kann.

Wir unterstützen Sie auf dem Gebiet des Erbrechts bei der Bewältigung aller rechtlichen Problematiken und richten unser Beratungs- und Leistungsangebot vollständig nach Ihren individuellen Bedürfnissen aus. Von der erbrechtlichen Streitschlichtung über die Beantragung eines Erbscheins, die außergerichtliche Beratung und Vertretung bis hin zur Vertretung vor Gerichten in Erbschaftsstreitigkeiten. Selbstverständlich erstellen wir auch die Erbschaftsteuerklärung oder Schenkungssteuererklärung für Sie.

Wir stehen Ihnen darüber hinaus auch in sämtlichen Erbschaftsstreitigkeiten anwaltlich zur Seite, um Ihre rechtlichen Interessen außergerichtlich oder gerichtlich zu vertreten.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen:

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Kennenlerntermin.

Gerade bei diesem sensiblen Thema muss die Chemie stimmen. Deshalb laden wir Sie gerne zu einem kostenlosen und unverbindlichen Kennenlerntermin ein.

Füllen Sie dazu einfach folgendes Formular aus und wir werden uns schnellstmöglich auf dem von Ihnen gewünschten Weg mit Ihnen in Verbindung setzen: